Mitgliedschaft

  1. wiedergeburt-kopieDie Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  2. Förderndes Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein ideell und materiell unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit 2/3- Mehrheit. Der Beschluss des Vorstandes ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  3. Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die sich um die Entwicklung des Vereins und die Realisierung seiner Ziele besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Für den Beschluss ist die 2/3 – Mehrheit erforderlich und der Beschluss des Vorstandes ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und besitzen alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

Die Beitrittserklärung finden Sie hier als PDF!