- Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
- Förderndes Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein ideell und materiell unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit 2/3- Mehrheit. Der Beschluss des Vorstandes ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die sich um die Entwicklung des Vereins und die Realisierung seiner Ziele besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Für den Beschluss ist die 2/3 – Mehrheit erforderlich und der Beschluss des Vorstandes ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und besitzen alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.
Die Beitrittserklärung finden Sie hier als PDF!